Viele Camper bevorzugen das Wildcampen und suchen die Nähe zur Natur, wenn sie ein echtes Abenteuer erleben möchten. Dabei ist die Versuchung gross, den Camper in verbotenen Zone zu parken. Aber Achtung: Die Busse fürs Wildcampen in der Schweiz kann in manchen Fällen hoch ausfallen. Erfahre, in welchen Kantonen der Schweiz das freie stehen mit dem Wohnmobil geduldet ist und wo Wildcamping in der Schweiz strengstens verboten.
Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz nicht verboten. Allerdings ist die Rechtslage zum Thema Wildcamping in der Schweiz nicht eindeutig, da sie von Kanton zu Kanton und in manchen Fällen sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. In folgenden Gebieten ist das Wildcampen strengstens untersagt:
Im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze, ist Wildcamping erlaubt. Im Falle von Privatgrundstücken dagegen liegt das Wildcampen im Ermessen des Eigentümers. Eigentümer haben das Recht, nächtliche Besucher von ihrem Grundstück zu vertreiben. Mit einer vorherigen Erlaubnis des Grundstückbesitzers ist aber auch hier Wildcamping erlaubt.
Es gilt also: Wer nach den Regeln der Kunst Wildcamping in der Schweiz betreiben möchte, muss sich vorab sehr gut informieren.
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man im Kanton Aargau unter folgenden Umständen wildcampen:
In den Naturschutzgebieten und Wildruhezonen ist Wildcampen absolut verboten.
Für eine Nacht darf man mit dem Camper auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Die Kantone sind verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Im Kanton Bern ist Wildcamping generell nicht erlaubt.
Ausnahmen sind einzelne Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze – bei längerem Aufenthalt die Zelte am Tag abbauen, Not-Biwakieren und auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers.
Bei Rastplätzen und Parkplätzen entscheiden die Gemeinden oder die Eigentümer, ob du im Camper übernachten darfst. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest. Campingverhalten ist nicht erlaubt.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich. Da man im Kanton Fribourg in manchen Gegenden wildcampen darf, fragst du am Besten direkt bei der entsprechenden Gemeinde nach. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Leider darf man nicht auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Im Kanton Genf ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Im Kanton Glarus ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Ebenfalls ist Im Kanton Graubünden das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Im Kanton Jura ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Im Kanton Luzern ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Auch im Kanton Neuenburg ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Die Grundeigentümer sind für das Wildcampen zuständig. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
“Es gibt ein paar Ausnahmen: Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze. Bei mehreren Übernachtungen muss das Zelt tagsüber wieder abgebaut werden. Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers ist die Übernachtung ebenfalls erlaubt. Auch Not-Biwakieren ist erlaubt. In Naturschutzgebieten, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot gilt ein generelles Verbot fürs Wildcampieren.” – Merkblatt Nidwalden
Die Kantone sind verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Jedoch können die Gemeinden Ausnahmen bewilligen. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Hier findest du genauere Details: Gesetz über das Campieren vom Kanton Obwalden.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man auf dessen Grundstück wild campen.
Auch darf man auf Rastplätzen und Parkplätzen im Campingfahrzeug schlafen. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Auch im Kanton Solothurn ist das Wildcampen sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Auch im Kanton St. Gallen ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Ebenfalls im Kanton Tessin ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Im Kanton Thurgau ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Gibt im Kanton Uri ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man auf dessen Grundstück wild campen.
Auch darf man auf Rastplätzen und Parkplätzen im Campingfahrzeug schlafen. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Im Kanton Waadt ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Innerhalb der Bauzonen ist die kantonale Baukommission verantwortlich. Ausserhalb der Bauzonen sind die Gemeinden fürs Wildcampen verantwortlich.
Im Kanton Wallis ist das Wildcampen generell nicht erlaubt.
Das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen hängt von den zuständigen Behörden ab. Grundsätzlich ist es jedoch verboten.
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen. Eine einmalige Übernachtung im Wald ist erlaubt, sofern man keine zusätzliche Einrichtungen aufbaut.
Die jeweiligen Gemeinden sowie die Polizei sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Die Informationen beziehen sich auf den TCS Schweiz.
Wildcamping ist dir doch nicht ganz geheuer und auf Campingplatz-Feeling hast du keine Lust? Wir haben für dich die schönsten Stellplätze der Schweiz herausgesucht, welche sich durch ihre tolle Lage auszeichnen. Für jeden Stellplatz findest du wertvolle Informationen zur vorhandenen Infrastruktur sowie spannende Ausflugstipps.
Überlege dir ganz genau, wo du deinen Camp für die Übernachtung aufschlägst. Auf dieser interaktiven Karte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die geschützten Gebiete rot markiert und für Wildcamping verboten. Das erleichtert dir die Suche nach einem möglichen Wildcamping Ort, beachte aber dabei immer die rechtliche Lage je nach Kanton.
Vermeide Auen- und Feuchtgebiete, da sie oft seltene Pflanzen beherbergen. Generell stellen aber Standorte oberhalb der Waldgrenze aus ökologischer Sicht kein Problem dar.
Informiere dich zu deiner eigenen Sicherheit über die Wetterlage und berücksichtige bei der Standortauswahl mögliche Naturgefahren (wie z.B. Lawinen oder Steinschläge). Das Campen am Ufer eines Gewässers ist besonders gefährlich, da der Wasserspiegel durch starke Regenfälle plötzlich ansteigen kann. Halte im Zweifelsfall einen Sicherheitsabstand zum Wasserlauf ein.
Verbotsschilder und Regelungen verwenden teils untenstehende Begriffe, die unterschiedlich interpretiert werden können. Daher dient diese kleine Übersicht der verschiedenen Camping-Begriffe dazu, etwas Klarheit zu verschaffen:
Nimm den idealen Begleiter mit, um autark zu campen:
Wer keine Rücksicht vor der Natur nimmt, hat Camping nie geliebt.
Die Natur hat ganz bestimmte Anforderungen. Camper müssen dies verinnerlichen und mit der Natur rücksichtsvoll umgehen. Hier haben wir einige Tipps für einen respektvollen Umgang mit der Natur.
MyCamper Mitarbeiterin Lorena betreibt oft Wildcamping in der Schweiz – mit dem liebevoll umgebauten VW T4 ihres Freundes. Camper Nomade Nelson lebt seit November 2016 Vollzeit im Camper. In dieser Zeit hat er eine Menge erlebt und konnte viele Erfahrungen zum Thema Wildcamping sammeln. Beide haben sich die Zeit genommen und ein paar Fragen zu diesem Thema beantwortet. Dabei sind einige nützliche Tipps für dich herausgekommen.
Lorena: Ja, ich war bis jetzt schon dreimal in der Schweiz wildcampen. Das erste Mal war ich mit meinem Freund in Adelboden und Gstaad unterwegs. Das zweite Mal waren wir nur für eine Nacht in der Nähe von Innertkirchen, BE. Das letzte Mal haben wir jeweils einen wunderschönen Platz gefunden im Glarus.
Nelson: Ja, ich campe in der Schweiz seit 2016 fast täglich wild. Mittlerweile war ich schon in jedem Kanton unterwegs und habe dann auch dort wild gecampt. Am liebsten campe ich aber in den Bergregionen wild. Dort sind weniger Leute unterwegs, somit ist es auch ruhiger.
Lorena: Nein, es kam zu keinen Komplikationen. Wir haben uns davor den Platz auf Park4Night etwas genauer angeschaut, um sicherzugehen, dass der Platz etwas abgelegen ist und somit auch niemand gestört wird beziehungsweise damit es zu keinen Komplikationen kommen könnte.
Nelson: Bis jetzt gab es in den vier Jahren einige wenige Komplikationen. Es waren aber immer Momente, wo ich fahrlässig gehandelt habe. Einmal bekam ich eine Busse für das Parkieren in einem Parkverbot, einmal für das Wildcampen. Diese Busse war dann dementsprechend teuer. Einmal hat man mich sogar auf aggressiver Weise weg gescheucht. Natürlich bin ich in allen drei Fällen gleich weiter gefahren.
Lorena:
1. Um wirklich 100 Prozent sicherzugehen, dass es beim Wildcampen zu keinen Komplikationen kommt, ist es sinnvoll, davor online zu recherchieren, in welchen Kantonen es grundsätzlich erlaubt ist.
2. Ich würde immer nach Plätzen suchen, die weiter weg sind von Städten und Dörfern, sodass sich wirklich niemand gestört fühlt und somit auch niemand nachts an die Camper-Tür klopft, um dich wegzuschicken. Am besten man sucht sich ein Plätzchen oberhalb der Waldgrenze aus. Und scheut euch nicht, Bauern vor Ort direkt zu fragen, ob ihr auf ihrem Land wildcampen könnt, in den meisten Fällen sind sie dafür sehr offen und erlauben es.
3. Verlasse den Platz so, wie du ihn aufgefunden hast oder vielleicht sogar noch ordentlicher als davor. Das ist weniger ein Tipp, um ohne Komplikationen zu campen, sondern kann mehr als ein Dankeschön an die Natur und Wälder gesehen werden.
Nelson: Ich empfehle immer tagsüber einen Ort anzufahren, da man dann kaum Verbotstafeln übersieht. Auch empfehle ich direkt bei den zuständigen Gemeinden/Kantone nachzufragen, ob dort Wildcamping in der Schweiz erlaubt ist nicht. An manchen Orten ist es kantonal geregelt und an manchen Gemeinden abhängig.
Lorena: Also meine absolute Lieblings-App ist Park4Night. Bis jetzt habe ich noch keine anderen Apps verwendet.
Nelson: Ich benutze immer wieder und gerne die App Park4Night und iOverlander. Es kommt aber auch vor, dass ich Google Maps nutze, um neue Plätze zu entdecken. Dabei aktiviere ich auch gerne den StreetView Modus. Dort erkenne ich zum Beispiel, ob Verbotstafeln vorhanden sind.
Lorena: Die letzten drei Lieblings-Übernachtungsspots, die ich über Park4Night gefunden habe, verrate ich gerne.
Nelson: Nein, das mache ich nicht. Da ich auf diesen Stellplatz Apps doch schon einige Top Places hinzugefügt habe und danach selber keinen Platz mehr an diesen Orten vorfand, gebe ich in Zukunft diese Plätze nicht mehr raus. Auch wurden nach Bekanntmachung gewisse Plätze geschlossen, da nach Veröffentlichung zu viel Verkehr vorhanden war. Oftmals werden Wildcamper auch einfach nur geduldet und sind schnell mal unwillkommen, sobald Unsauberkeiten nach dem Campen hinterlassen werden.
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